Verkehrssicherung.

Verkehrs­planung.

ALLES AUS
EINER HAND.

Je präziser die Planung und Vorbereitung einer Baustelle, desto reibungsloser erfolgt die spätere Umsetzung vor Ort. Daher kümmern wir uns von Anfang an um Ihr Bauvorhaben, nehmen Ortstermine wahr, kontaktieren Ansprechpartner der anordnenden Behörde und erstellen fachgerecht Verkehrszeichenpläne und signaltechnische Unterlagen. Wir begleiten Sie von der Bauphase bis zur Fertigstellung Ihres Projektes.

VERKEHRZEICHENPLAN ALS GRUNDLAGE.

Grundstein für jede seriöse Baustellenabsicherung ist der Verkehrszeichenplan, den unsere Expertinnen und Experten gern für Sie erstellen. Er beruht auf den der RSA – und wird im Gegensatz zu einem Regelplan, der nur schematisch eine von vielen Situationen darstellen kann, an die örtlichen Situationen angepasst. Der Plan wird der für die verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) zuständige Behörde zur Genehmigung vorgelegt. Sobald diese erteilt worden ist, steht fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren, zu kennzeichnen und wie der Verkehr zu sperren und zu leiten ist.

Die Erstellung der Verkehrszeichenpläne erfolgt bei uns nach Stand der Technik, d. h. dass unsere Mitarbeitenden aktuelle Regelwerke und neueste Vorgaben bei der Planung selbstverständlich mitberücksichtigen.

Grundstein für jede seriöse Baustellenabsicherung ist der Verkehrszeichenplan, den unsere Expertinnen und Experten gern für Sie erstellen. Er beruht auf den der RSA – und wird im Gegensatz zu einem Regelplan, der nur schematisch eine von vielen Situationen darstellen kann, an die örtlichen Situationen angepasst. Der Plan wird der für die verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) zuständige Behörde zur Genehmigung vorgelegt. Sobald diese erteilt worden ist, steht fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren, zu kennzeichnen und wie der Verkehr zu sperren und zu leiten ist.

Die Erstellung der Verkehrszeichenpläne erfolgt bei uns nach Stand der Technik, d.h. dass unsere Mitarbeitenden aktuelle Regelwerke und neueste Vorgaben bei der Planung selbstverständlich mitberücksichtigen.

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DER B.A.S. STANDARD:

  • Rechtssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Absicherung der Baumaßnahmen (u. a. StVO, VwV-StVO, RSA 2021, RUB, RMS, RiLSA)
  • Gewährleistung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden (Fußgänger-, Radfahrer- und übrigen Straßenverkehr sowie ÖPNV)
  • Geringe Behinderung der fließenden Verkehre
  • Fachgerechte Darstellung auch auf digitalen Stadtkarten
  • Fachgerechte und normierte Darstellung unter Anwendung verschiedener Software Module aus dem Hause Dr. Haller
  • Moderne Umleitungsplanung gemäß dem Ende 2022 erschienenen Merkblatt für temporäre Umleitungsbeschilderung

Die Kombination aus hervorragend geschulten Mitarbeitenden, langjähriger Erfahrung, dem ausgezeichneten Wissen über regionale Gegebenheiten sowie dem Kontakt zu den entsprechenden Behörden garantiert den maximalen Erfolg Ihres Bauvorhabens. Von uns geplante und durchgeführte Absicherungen entsprechen allen gängigen Regelwerken wie z. B. den „Richtlinien für die Sicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO).

  • Rechtssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Absicherung der Baumaßnahmen (u.a. StVO, VwV-StVO, RSA 2021, RUB, RMS, RiLSA)
  • Gewährleistung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden (Fußgänger-, Radfahrer- und übrigen Straßenverkehr sowie ÖPNV)
  • Geringe Behinderung der fließenden Verkehre
  • Fachgerechte Darstellung auch auf digitalen Stadtkarten
  • Fachgerechte und normierte Darstellung unter Anwendung verschiedener Software Module aus dem Hause Dr. Haller
  • Moderne Umleitungsplanung gemäß dem Ende 2022 erschienenen Merkblatt für temporäre Umleitungsbeschilderung

Die Kombination aus hervorragend geschulten Mitarbeitenden, langjähriger Erfahrung, dem ausgezeichneten Wissen über regionale Gegebenheiten sowie dem Kontakt zu den entsprechenden Behörden garantiert den maximalen Erfolg Ihres Bauvorhabens. Von uns geplante und durchgeführte Absicherungen entsprechen allen gängigen Regelwerken wie z.B. den „Richtlinien für die Sicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO).

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