Temporäre Verkehrs­telematik.

GANZHEITLICHES VERKEHRS­MANAGEMENT.

Telematik setzt sich wortspezifisch aus Informatik und Telekommunikation zusammen. Mit Hilfe von Telekommunikation werden Daten zwischen mobilen und statischen Einrichtungen erhoben und an ein System übertragen. Die Informatik verarbeitet diese Daten und stellt sie zur Auswertung zur Verfügung.

Im Verkehrssektor dient die Technologie dazu „Verkehrsabläufe effizienter zu gestalten, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, verkehrsbedingte Umweltbelastungen zu verringern sowie den Komfort zu erhöhen oder betriebliche Abläufe zu optimieren“. So definiert zumindest das BMDV den Begriff.

Telematik setzt sich wortspezifisch aus Informatik und Telekommunikation zusammen. Mit Hilfe von Telekommunikation werden Daten zwischen mobilen und statischen Einrichtungen erhoben und an ein System übertragen. Die Informatik verarbeitet diese Daten und stellt sie zur Auswertung zur Verfügung.
Im Verkehrssektor dient die Technologie dazu „Verkehrsabläufe effizienter zu gestalten, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, verkehrsbedingte Umweltbelastungen zu verringern sowie den Komfort zu erhöhen oder betriebliche Abläufe zu optimieren“. So definiert zumindest das BMDV den Begriff.

Verkehrsbeeinflussungsanlagen, zu denen auch temporäre Verkehrstelematiksysteme zählen, gelten in Deutschland als kritische Infrastruktur und unterliegen damit besonderen Schutzbestimmungen. Das Bundesamt für Informationstechnik (BSI) ist für die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards, welche die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Informationen umfassen, durch Sicherheitsvorkehrungen zuständig. Die B.A.S. arbeitet aktuell an den entsprechenden Normen und Regelwerken mit, um die Anforderungen der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach BSI-Gesetz (kurz Kritis V) auch im temporären Segment vollumfänglich umzusetzen. Einzelne Komponenten im Bereich wie z.B. die geschützte Kommunikation und die Rechenzentren sind bereits für diesen Standard vorgesehen. Weitere und ausführlichere Informationen hierzu finden Sie im Bereich mobiles Verkehrsmanagement.

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Verkehrsbeeinflussungsanlagen, zu denen auch temporäre Verkehrstelematiksysteme zählen, gelten in Deutschland als kritische Infrastruktur und unterliegen damit besonderen Schutzbestimmungen. Das Bundesamt für Informationstechnik (BSI) ist für die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards, welche die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Informationen umfassen, durch Sicherheitsvorkehrungen zuständig. Die B.A.S. arbeitet aktuell an den entsprechenden Normen und Regelwerken mit, um die Anforderungen der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach BSI-Gesetz (kurz Kritis V) auch im temporären Segment vollumfänglich umzusetzen. Einzelne Komponenten im Bereich wie z. B. die geschützte Kommunikation und die Rechenzentren sind bereits für diesen Standard vorgesehen. Weitere und ausführlichere Informationen hierzu finden Sie im Bereich mobiles Verkehrsmanagement.

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