Transportable Lichtsignalanlagen.

FUßGÄNGER­SCHUTZ­ANLAGEN.

SIGNALISIERUNG FÜR FUßGÄNGER­.

Transportable Fußgängerschutzanlagen (nach TL transportable LSA Typ D) – umgangssprachlich auch gern Fußgängerampeln genannt – können zur einfachen Sicherung von Querungsmöglichkeiten für Fußgänger vergleichsweise schnell aufgebaut und eingerichtet werden. Ziel der Anlagen ist es, Fußgängerinnen und Fußgänger einen sicheren und niedrigschwelligen Wechsel der Straßenseite zu ermöglichen.

Transportable Fußgängerschutzanlagen (nach TL transportable LSA Typ D) – umgangssprachlich auch gern Fußgängerampeln genannt – können zur einfachen Sicherung von Querungsmöglichkeiten für Fußgänger vergleichsweise schnell aufgebaut und eingerichtet werden. Ziel der Anlagen ist es, Fußgängerinnen und Fußgänger einen sicheren und niedrigschwelligen Wechsel der Straßenseite zu ermöglichen.

Bei dem Zufußgehen handelt es sich um die älteste Fortbewegungsart. Mehr als 80 % der Deutschen gehen sehr gern oder gern zu Fuß. Der Fußverkehr spielt insofern noch eine tragende Rolle, da er andere Mobilitätsformen miteinander verbindet: Der Umstieg von einer Bahn in eine andere sowie die Verbindung zwischen Rad- und Fußverkehr spielt eine entscheidende Rolle für das Erreichen der Mobilitätswende. Daher muss der Fußverkehr in jeden Mobilitätsstrategien berücksichtigt werden und vor allem der Schutz der Zufußgehenden im Mittelpunkt stehen.

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Bei dem Zufußgehen handelt es sich um die älteste Fortbewegungsart. Mehr als 80 % der Deutschen gehen sehr gern oder gern zu Fuß. Der Fußverkehr spielt insofern noch eine tragende Rolle, da er andere Mobilitätsformen miteinander verbindet: Der Umstieg von einer Bahn in eine andere sowie die Verbindung zwischen Rad- und Fußverkehr spielt eine entscheidende Rolle für das Erreichen der Mobilitätswende. Daher muss der Fußverkehr in jeden Mobilitätsstrategien berücksichtigt werden und vor allem der Schutz der Zufußgehenden im Mittelpunkt stehen.

ANWENDUNGSGEBIETE UND FUNKTIONSWEISEN.

In den RSA 2021 ist klar geregelt, dass Fußgängern eine sichere Fahrbahnüberquerung ermöglicht werden muss. Generell gilt dabei, dass Geh- und Radwege in Arbeitsstellen nach Möglichkeit weitergeführt werden sollen (RSA 2021, 2.4 Arbeiten auf geh und Radwegen, 1(2)).  Ist das Anlegen von Notwegen nicht möglich, Zufußgehende aber dennoch auf die andere Straßenseite geführt werden müssen oder eine unübersichtliche Situation entsteht, dann kann eine temporäre Lichtsignalanlage notwendig sein. Hier ist insbesondere auf blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Kinder Rücksicht zu nehmen (vgl. RSA 2021, Teil A, 1.3.2. (4) und 3.2 (1)). Daraus ergeben sich die klassischen Einsatzgebiete vor Schulen, Kindertagesstätten oder Altenheimen. Wenn hier eine geänderte Verkehrsführung durch Baustellen oder Umleitungen notwendig wird, ist es im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erforderlich, eine solche Fußgängerampel temporär zu installieren und in besonderen Fällen mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte auszustatten.

Auch bei Veranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Messen oder Volksfesten) kann die Errichtung einer solchen Anlage sinnvoll sein, um Fußgängerströme besser und vor allem sicherer leiten zu können.   

Befindet sich eine Baustelle beispielsweise in Bereichen des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr), bietet die B.A.S. auch Fußgängerschutzanlagen mit Bevorrechtigung der Fahrzeuge der ÖPNV- Anbieter an.

Fußgängerampeln werden gemäß RILSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) in der Regel als Anforderungssignalanlagen betrieben. Hier müssen also die Zufußgehenden ihre Freigabe (Signalfarbe „Grün“) über einen Taster selbst anfordern. Ohne Anforderung hat an Fußgänger-Lichtsignalanlagen der motorisierte Verkehr freie Fahrt (GRÜN). Die Fußgängerschutzanlagen können, wenn von den Behörden gefordert, mit DIN-konformen Systemen ausgerüstet werden.

In den RSA 2021 ist klar geregelt, dass Fußgängern eine sichere Fahrbahnüberquerung ermöglicht werden muss. Generell gilt dabei, dass Geh- und Radwege in Arbeitsstellen nach Möglichkeit weitergeführt werden sollen (RSA 2021, 2.4 Arbeiten auf geh und Radwegen, 1(2)).  Ist das Anlegen von Notwegen nicht möglich, Zufußgehende aber dennoch auf die andere Straßenseite geführt werden müssen oder eine unübersichtliche Situation entsteht, dann kann eine temporäre Lichtsignalanlage notwendig sein. Hier ist insbesondere auf blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Kinder Rücksicht zu nehmen (vgl. RSA 2021, Teil A, 1.3.2. (4) und 3.2 (1)). Daraus ergeben sich die klassischen Einsatzgebiete vor Schulen, Kindertagesstätten oder Altenheimen. Wenn hier eine geänderte Verkehrsführung durch Baustellen oder Umleitungen notwendig wird, ist es im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erforderlich, eine solche Fußgängerampel temporär zu installieren und in besonderen Fällen mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte auszustatten.

Auch bei Veranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Messen oder Volksfesten) kann die Errichtung einer solchen Anlage sinnvoll sein, um Fußgängerströme besser und vor allem sicherer leiten zu können.   

Befindet sich eine Baustelle beispielsweise in Bereichen des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) bietet die B.A.S. auch Fußgängerschutzanlagen mit Bevorrechtigung der Fahrzeuge der ÖPNV- Anbieter an.

Fußgängerampeln werden gemäß RILSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) in der Regel als Anforderungssignalanlagen betrieben. Hier müssen also die Zufußgehenden ihre Freigabe (Signalfarbe „Grün“) über einen Taster selbst anfordern. Ohne Anforderung hat an Fußgänger-Lichtsignalanlagen der motorisierte Verkehr freie Fahrt (GRÜN). Die Fußgängerschutzanlagen können, wenn von den Behörden gefordert, mit DIN-konformen Systemen ausgerüstet werden.

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UNSER VORGEHEN.

Fußgängerschutzanlagen werden wie jede LSA bei der B.A.S. durch fachkundige Planer an die jeweilige Situation angepasst, berechnet und mit den entsprechenden verkehrstechnischen Unterlagen ausgeliefert. Progressive Schaltungen, sowie Dunkelprogramme (schlafende Anlagen mit Aktivierung über beliebige Detektoren) oder die Ausstattung mit Bemessungseinrichtungen sind ebenfalls problemlos umsetzbar.