Transportable Lichtsignalanlagen.

Kreuzungs- und Einmündungs­anlagen.

KREUZENDE VERKEHRSSTRÖME.

Temporäre Lichtsignalanlagen für kreuzende Verkehrsströme sind gemäß den TL Transportable Lichtsignalanlagen, als Anlage des Typs D auszuführen. Darunter fallen nicht nur die direkt in den Sinn kommenden klassischen Lichtsignalanlagen (LSA) an Kreuzungen, sondern auch Einmündungs- und Fußgängerschutzanlagen.

Temporäre Lichtsignalanlagen für kreuzende Verkehrsströme sind gemäß den TL Transportable Lichtsignalanlagen, als Anlage des Typs D auszuführen. Darunter fallen nicht nur die direkt in den Sinn kommenden klassischen Lichtsignalanlagen (LSA) an Kreuzungen, sondern auch Einmündungs- und Fußgängerschutzanlagen.

Neben der Polizei regelt nach StVo den Verkehr nur Lichtsignalanlagen. Der Haupteinsatzzweck von Lichtsignalanlagen (LSA) liegt in der Regelung von sich kreuzenden Verkehrsströmen an Verkehrsknotenpunkten. An unübersichtlichen Kreuzungen dienen Ampeln, wie Lichtsignalanlagen umgangssprachlich genannt werden, vor allem der Gefahrenreduktion (Kreuzungsanlagen). Eine ausschließliche Regelung mit Verkehrszeichen reicht hier oft nicht aus und kann zu Unfällen führen.

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Neben der Polizei regelt nach StVo den Verkehr nur Lichtsignalanlagen. Der Haupteinsatzzweck von Lichtsignalanlagen (LSA) liegt in der Regelung von sich kreuzenden Verkehrsströmen an Verkehrsknotenpunkten. An unübersichtlichen Kreuzungen dienen Ampeln, wie Lichtsignalanlagen umgangssprachlich genannt werden, vor allem der Gefahrenreduktion (Kreuzungsanlagen). Eine ausschließliche Regelung mit Verkehrszeichen reicht hier oft nicht aus und kann zu Unfällen führen.

KREUZUNGSANLAGEN IN BAUSTELLENBEREICHEN.

Insbesondere bei Baustellen ist es notwendig, die Verkehrsströme entsprechend zu leiten und die stationären LSA und deren Funktion zu ersetzen. Sie werden gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA2015) zur „Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufes“ eingesetzt. Für diesen Zweck stehen über 350 moderne Steuergeräte unterschiedlicher Hersteller mit zentraler oder dezentraler Technik zur Verfügung. Der Unterschied hierbei besteht in der Form der Verkabelung. Bei zentraler Technik werden Signalgeber parallel am Steuergerät aufgelegt, bei dezentraler Technik werden diese in Reihe verkabelt.

Die Steuergeräte der B.A.S. entsprechen selbstverständlich sämtlichen relevanten Vorschriften und Regelwerken wie:

  • der RiLSA 2015
  • dem Lichtsignalanlagen Typ D nach TL- transportable LSA 97
  • DIN EN 50556 VDE 0832
  • DIN 67527, Lichttechnische Eigenschaften von Signallichtern im Verkehr
  • SIL 3
  • BOStrab, Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen. Anforderungen der Klasse 4 nach DIN 19250 werden erfüllt, Folgezugbetrieb ist möglich.

Insbesondere bei Baustellen ist es notwendig, die Verkehrsströme entsprechend zu leiten und die stationären LSA und deren Funktion zu ersetzen. Sie werden gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA2015) zur „Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufes“ eingesetzt. Für diesen Zweck stehen über 350 moderne Steuergeräte unterschiedlicher Hersteller mit zentraler oder dezentraler Technik zur Verfügung. Der Unterschied hierbei besteht in der Form der Verkabelung. Bei zentraler Technik werden Signalgeber parallel am Steuergerät aufgelegt, bei dezentraler Technik werden diese in Reihe verkabelt.

Die Steuergeräte der B.A.S. entsprechen selbstverständlich sämtlichen relevanten Vorschriften und Regelwerken wie:

  • Der RiLSA 2015
  • dem Lichtsignalanlagen Typ D nach TL- transportable LSA 97
  • DIN EN 50556 VDE 0832
  • DIN 67527, Lichttechnische Eigenschaften von Signallichtern im Verkehr
  • SIL 3
  • BOStrab, Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen. Anforderungen der Klasse 4 nach DIN 19250 werden erfüllt, Folgezugbetrieb ist möglich.
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EINMÜNDUNGSANLAGEN.

Auch Einmündungsanlagen sind Kreuzungslichtsignalanlagen. Aus diesem Grund werden Einmündungsanlagen ausschließlich nach TL Transportable Lichtsignalanlagen als Typ D Anlagen ausgeführt. Wichtig ist, dass durch die Verkabelung einer Typ C Anlage nach TL Transportable Lichtsignalanlagen keine Typ D Anlage entsteht.

UNSERE KOMPETENZ.

Unsere Kernkompetenz sind große, komplexe Lösungen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich. Die B.A.S. kann Lichtsignalanlagen mit bis zu 120 Signalgebern ermöglichen. Über den Einsatz von unterschiedlichen Detektoren und Auswerteeinheiten kann jegliche Art von verkehrsabhängiger Steuerung umgesetzt werden. Durch die Möglichkeit der Nutzung unterschiedlicher Steuerverfahren, wie VS Plus oder der LISA Direktversorgung können Steuerungen schnell angepasst und Geräte auch über den Anschluss an den Verkehrsrechner über das Datenaustauschformat OCIT fern versorgt werden. Somit ist eine durchgehende Überwachung, sowie kleine Anpassungen in der Steuerung problemlos und ohne großen Aufwand möglich und von den zuständigen Behörden in Eigenregie durchführbar.