Fahrbahnmarkierungen gelten im Sinne §§ 39 ff StVO als Verkehrszeichen. Sie tauchen in Deutschland im Straßenbild entweder als dauerhafte Markierung in Weiß oder als vorübergehende Markierung in Gelb auf.
Fahrbahnmarkierungen gelten im Sinne §§ 39 ff StVO als Verkehrszeichen. Sie tauchen in Deutschland im Straßenbild entweder als dauerhafte Markierung in Weiß oder als vorübergehende Markierung in Gelb auf.
Fahrbahnmarkierungen müssen aufgrund der stetig steigenden Verkehrsdichte jederzeit eine fortlaufende optische Führung der Verkehrsteilnehmer gewährleisten und zudem höchsten Belastungen standhalten. Gerade bei Nacht und Nässe muss die Markierung für den Verkehrsteilnehmer erkennbar sein, da er sonst kaum Orientierungsmöglichkeiten hat.
Fahrbahnmarkierungen können als Farbe, Folie oder (Thermo-)Plastik aufgetragen werden. In jedem Fall müssen sie den verkehrstechnischen Mindestanforderungen hinsichtlich Sichtbarkeit, Verschleiß und Griffigkeit genügen.
Fahrbahnmarkierungen müssen aufgrund der stetig steigenden Verkehrsdichte jederzeit eine fortlaufende optische Führung der Verkehrsteilnehmer gewährleisten und zudem höchsten Belastungen standhalten. Gerade bei Nacht und Nässe muss die Markierung für den Verkehrsteilnehmer erkennbar sein, da er sonst kaum Orientierungsmöglichkeiten hat.
Fahrbahnmarkierungen können als Farbe, Folie oder (Thermo-)Plastik aufgetragen werden. In jedem Fall müssen sie den verkehrstechnischen Mindestanforderungen hinsichtlich Sichtbarkeit, Verschleiß und Griffigkeit genügen.
Vorübergehende Fahrbahnmarkierungen sind zur Führung des Verkehrs im Bereich der Arbeitsstellen besonders wichtig. Sie sind gemäß RSA 2021 nur dort erforderlich, wo keine weiße Markierung vorhanden ist oder eine geänderte Verkehrsführung notwendig ist, die von der weißen Markierung ursprünglich vorgegebenen Führung abweicht. Im Normalfall müssen die weißen Markierungen nicht entfernt oder ungültig gemacht werden. Die Fälle, bei denen vorhandene Markierung ungültig gemacht werden muss, regelt die RSA 2021.
Wir als B.A.S. haben uns auf das Verlegen von Markierungsfolien spezialisiert. Bei anderen Markierungsstoffen arbeiten wir mit zertifizierten Partnern zusammen. An jedem unserer Standorte sind mindestens zwei unserer Mitarbeitenden als Fachkraft für Fahrbahnmarkierung entsprechend den Anforderungen der ZTV- M geschult und zertifiziert.
Vorübergehende Fahrbahnmarkierungen sind zur Führung des Verkehrs im Bereich der Arbeitsstellen besonders wichtig. Sie sind gemäß RSA 2021 nur dort erforderlich, wo keine weiße Markierung vorhanden ist oder eine geänderte Verkehrsführung notwendig ist, die von der weißen Markierung ursprünglich vorgegebenen Führung abweicht. Im Normalfall müssen die weißen Markierungen nicht entfernt oder ungültig gemacht werden. Die Fälle, bei denen vorhandene Markierung ungültig gemacht werden muss, regelt die RSA 2021.
Wir als B.A.S. haben uns auf das Verlegen von Markierungsfolien spezialisiert. Bei anderen Markierungsstoffen arbeiten wir mit zertifizierten Partnern zusammen. An jedem unserer Standorte sind mindestens zwei unserer Mitarbeitenden als Fachkraft für Fahrbahnmarkierung entsprechend den Anforderungen der ZTV- M geschult und zertifiziert.
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B.A.S. Verkehrstechnik AG
Hoher Holzweg 44
30966 Hemmingen
Telefon: +49 5101 58805-0
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