Regelmäßige Kontrollen und Wartungen sind für die sichere Verkehrsführung unerlässlich. Hierfür ist grundsätzlich der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche zuständig, der nach RSA 2021 eine MVAS-Schulung nachweisen muss. Er hat die Pflicht, für den ordnungsgemäßen Zustand der Baustellenabsicherung bzw. Verkehrsführung zu sorgen.
Gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) umfasst die Wartung für die in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Person folgende Aufgaben:
Gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) umfasst die Wartung für die in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Person folgende Aufgaben:
Bei Arbeitsstellen von längerer Dauer sind Wartungsfahrten mindestens zweimal täglich durchzuführen (an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich, so wie nach Unwetter und Sturm). Da Baufirmen dies oftmals nicht selbst realisieren können, führen wir auf Wunsch die ordnungsgemäße Wartung gemäß ZTV-SA für Ihre Baustelle durch. Unsere Wartungs- und Kontrollfahrten werden entsprechend dokumentiert (GPS-gestützt) und sind dadurch transparent nachvollziehbar.
UNSER B.A.S. SERVICE.
Wir halten an 365 Tagen einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst vor. Sämtliche Niederlassungen der B.A.S. sind über ihre jeweilige Störungsnummer zu erreichen.
Sie sind auf der Suche nach einer abwechslungsreichen und interessanten Tätigkeit zur Steigerung der Verkehrssicherheit und möchten gern in einem Traditionsfamilienunternehmen arbeiten?
B.A.S. Verkehrstechnik AG
Hoher Holzweg 44
30966 Hemmingen
Telefon: +49 5101 58805-0
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